
29.04.2026
Sehr geehrte Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung
Bedauerlicherweise hat die Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und die derzeitige Bundesregierung (CDU und SPD) gestern eine erhebliche Einschränkung der Finanzierung Ihrer Arzttermine beschlossen.
Dies führt in Facharztpraxen zu einem deutlich reduzierten Terminangebot in der Sprechstunde.
Konkret wird die Vergütung für zusätzliche Termine im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes in den Facharztpraxen ersatzlos gestrichen, was einen erheblichen Teil der Kassensprechstunde querfinanzierte.
Diese Vergütung hatte bislang ermöglicht, dass wir zusätzliche Termine und insbesondere kurzfristige Behandlungen überhaupt anbieten konnten.
In den vergangenen Wochen haben wir uns als Fachärzte lautstark gegen dieses Vorhaben gewehrt, wurden jedoch ignoriert.
Wir haben gewarnt, dass die Bereitstellung kurzfristiger Behandlungskapazitäten notwendig ist und sich bei Wegfall die Versorgung verschlechtert.
Ich möchte ausdrücklich betonen, dass die Verantwortung nicht bei uns, sondern bei den politischen Entscheidern liegt.
Wir passen derzeit mit einem sehr unguten Gefühl im Bauch die Terminstruktur an die neuen Regularien an und weisen darauf hin, in Zukunft Termine sehr weit im Voraus rechtzeitig zu planen. Insbesondere bitten wir Sie unbedingt um das Erscheinen bei Ihren Terminen. Spontane Verlegungen werden nämlich nicht mehr möglich sein.
Insbesondere chronisch erkrankte, sollten in ihrem Jahresplan notwendige Arztkontrollen rechtzeitig organisieren.
Um unserer medizinischen Verantwortung gerecht zu werden, wird die schwere der Diagnose und Notwendigkeit einer fachärztlichen Sichtung entscheiden, ob wir Ihnen einen Termin anbieten dürfen. Andere Anliegen, welche nicht unbedingt eine fachärztliche Sichtung benötigen, können in Zukunft von uns nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung versorgt werden.
Ich bedauere diese Entwicklung zutiefst und bemühe mich weiter um eine gute neurologische Versorgung in dieser schwierigen Zeit.
Ich möchte Sie ermuntern, diese Entwicklungen auch kritisch zu hinterfragen und im Bekanntenkreis zu diskutieren!
16.05.2026
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat diesen Mittwoch konkrete Daten geliefert, wie sich das Spargesetz auf die Patientenversorgung auswirken wird. Die Richtlinien, nach denen wir nun gesetzlich versicherte Patienten behandeln dürfen nennt sich "Einnahmenorientiertes Leistungsangebot". Dieser angenehm bürokratische Begriff klingt harmlos, ist er aber nicht.
Ein erheblicher Anteil der Termine in der gestzlichen Krankenversicherung wird wegfallen.
Deshalb stellen wir unsere Praxisabläufe neu auf. Ziel ist eine verlässliche, medizinisch sinnvolle und wirtschaftlich tragfähige Versorgung unserer Patientinnen und Patienten.
Dabei MÜSSEN wir uns am gesetzlichen Grundsatz der gesetzlichen Krankenversicherung: dem sogenannten WANZ-Prinzip orientieren.
Was bedeutet WANZ?
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung müssen:
wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig sein.
Sie bemerken bestimmt: Wirtschaftlich steht am Anfang - ist also für die gesetzliche Krankenversicherung das Wichtigste. Danach steht ausreichend. Nicht gut, sondern ausreichend. (Ich persönlich finde das bemerkenswert). Das bedeutet konkret: Eine Untersuchung oder Behandlung darf über die gesetzliche Krankenkasse nur dann erfolgen, wenn sie medizinisch absolut erforderlich ist und eine konkrete diagnostische oder therapeutische Konsequenz hat.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist keine allgemeine Vorsorge-, Wunsch- oder Komfortversicherung. Sie finanziert notwendige medizinische Versorgung. Das klingt nüchtern, ist aber leider der gesetzliche Rahmen, in dem alle Vertragsarztpraxen arbeiten müssen. Auch unsere Praxis kann nur Leistungen erbringen, die medizinisch begründet und abrechnungsfähig sind. Alles andere wäre nicht korrekt, auch wenn es im Einzelfall verständlich oder beruhigend erscheinen mag.
Ein erheblicher Teil unserer bisherigen Arbeit ist also nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert. Diese werden individuelle Gesundheitsleistungen (IgeL). Bei der Terminvergabe werden Sie informiert, ob Ihr Anliegen eine GKV Leistung oder IgeL ist. Wir werden uns in unserer Preisgestaltung bemühen, diese sozialverträglich zu gestalten, sind jedoch an tatsächliche Kosten und die Gebührenordung für Ärzte gebunden. Diese Preise sind also festgelegt und reguliert.
